BRENNSTOFF-EMISSIONSHANDEL
Am 01. Januar 2021 ist das nationale Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr, der sog. "Brennstoffemissionshandel" gestartet. Das Instrument soll maßgeblich zur Erreichung des nationalen 2030-Klimaziels beitragen. Zugleich soll es sicherstellen, dass Deutschland die verbindlichen Vorgaben der EU-Lastenteilung einhält.
Den rechtlichen Rahmen für das System bildet das „Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (BEHG)“. Die Ausgestaltung und Umsetzung des Systems wird durch Verordnungen konkretisiert, wie z. B. die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) oder Berichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030).
Der Brennstoffemissionshandel soll die Treibhausgasemissionen erfassen, die bei der Verbrennung fossiler Heiz- und Kraftstoffe entstehen. Hierzu zählen z. B. die Emissionen, die bei der Wärmeerzeugung in Gebäuden und kleineren Industrie- und Energieanlagen entstehen oder die Emissionen, die bei der Verbrennung fossiler Kraftstoffe im Straßenverkehr freigesetzt werden.
Neben Kohle, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin und Diesel fallen weitere Brennstoffe unter das System, wie z. B. pflanzliche Öle, Kohlenwasserstoffe, (nicht synthetisch hergestelltes) Methanol oder zubereitete Schmiermittel, die als Kraft- und Heizstoff verwendet werden. Auch Abfälle fallen ab 2024 unter das System.
Das Instrument soll Anreize schaffen, um den Brennstoffverbrauch zu mindern. Zu diesem Zweck wird die Menge der Brennstoffemissionen begrenzt und eine Pflicht zur Abgabe von Emissionszertifikaten eingeführt: Die Lieferanten und Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen für jede Tonne CO2, die bei der Verbrennung der Brennstoffe freigesetzt werden kann, ein Zertifikat abgeben.
Die Zertifikate werden zwischen 2021 und 2025 zum Festpreis verkauft. Dieser steigt schrittweise von 25 auf 55 Euro pro t CO2 an. Ab 2026 werden sie versteigert. In 2026 gilt ein Mindestpreis von 55 und ein Höchstpreis von 65 Euro pro Zertifikate. In 2025 kann die Bundesregierung festlegen, dass ein entsprechender Preiskorridor in weiteren Jahren fortgeführt wird.
Die Kosten für den Erwerb der Zertifikate werden über einen Preisaufschlag an die Endkunden weitergegeben. In der Folge sind sämtliche Nutzer von Brennstoffen ob direkt oder indirekt durch das System betroffen.
Werden Brennstoffe an ein Unternehmen geliefert und dort in einer EU-ETS-pflichtigen Anlage eingesetzt, so droht diesem Unternehmen eine doppelte Belastung: Die Inverkehrbringer der Brennstoffe müssen für die Brennstoffemissionen Zertifikate erwerben, deren Kosten sie an die belieferten Anlagenbetreiber weiterreichen. Zusätzlich müssen die Anlagenbetreiber für die Emissionen, die bei der Verwendung der Brennstoffe anfallen, EU-ETS-Zertifikate erwerben.
Diese Doppelbelastung wird mit Entlastungen adressiert. Auch bei „unzumutbaren Härten“ und für Unternehmen aus Carbon-Leakage-gefährdeten Sektoren werden Beihilfen gewährt.
Auf EU-Ebene soll 2027 ein europaweites separates Emissionshandelssystems für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr (ETS 2) starten. Ein Großteil der Emissionen, die in Deutschland unter den Brennstoffemissionshandel fallen, wird zukünftig durch den ETS 2 abgedeckt. Wie das nationale System in den neuen ETS 2 integriert werden soll, ist derzeit unklar. Hierfür stehen verschiedene Optionen zur Diskussion, wie z. B. das Vorziehen der Phase der freien Preisbildung oder die Anpassung des Preiskorridors im Jahr 2026.
HIERFÜR STEHEN WIR
Die im Rahmen des Brennstoffemissionshandel geregelten Entlastungen für doppelt belastete Unternehmen sind essentiell.
Das gleiche gilt für einen zuverlässigen und effektiven Carbon-Leakage-Schutz.
Diese Entlastungen müssen erhalten bleiben, wenn der nationale Brennstoffemissionshandel in den europäischen ETS 2 überführt wird. Mit Blick auf den Übergang vom nationalen zum europäischen System muss frühzeitig Klarheit bestehen.
Zudem muss dieser möglichst reibungslos erfolgen.
DAS TUN WIR
Mit unseren Veranstaltungen und unserem Infoservice informieren wir seit der „Geburtsstunde“ des nationalen Brennstoffemissionshandels über die Herausforderungen, die sich hieraus sowohl für direkt als auch für indirekt betroffene Unternehmen ergeben. Auch den Übergang vom nationalen zum europäischen System werden wir intensiv verfolgen.
Mit unserem regelmäßig aktualisiertem Infopapier „Status Quo – Brennstoffemissionshandelssystem“ geben wir einen Überblick zum Status Quo der rechtlichen Rahmenbedingungen des Systems. Ferner werden dessen Funktionsweise sowie die Pflichten, Anforderungen und Entlastungsoptionen für direkt als auch indirekt betroffene Unternehmen erläutert.
Infopapier "Status Quo - Brennstoffemissionshandelssystem"
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