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Grüne Produkte und grüne Leitmärkte – Neue Vorgaben an die Gestaltung und Kennzeichnung von Produkten

Do., 17. Okt.

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Online-Seminar

Überblick über die neuen EU-Vorschriften zur Gestaltung von Produkten und Verpackungen und grüne Leitmärkte mit Stela Ivanova (BMWK), Dr. Simon Meyer (KPMG Law), Dr. Benedikt Rohrßen (Taylor Wessing) sowie Richard J. Albert (EY Tax)

Grüne Produkte und grüne Leitmärkte – Neue Vorgaben an die Gestaltung und Kennzeichnung von Produkten
Grüne Produkte und grüne Leitmärkte – Neue Vorgaben an die Gestaltung und Kennzeichnung von Produkten

Datum und Zeit

17. Okt. 2024, 10:00 – 12:30

Online-Seminar

Über die Veranstaltung

Die neue Ökodesign-Verordnung sieht Ökodesignkriterien vor, die für eine Vielzahl von Produkten greifen und Aspekte wie die Material- und Wassereffizienz, Haltbarkeit sowie den CO2- und Umweltfußabdruck abdecken sollen. Zwei weitere neue EU-Regularien bringen neue Reparaturanforderungen an Produkte sowie neue Verpackungsvorschriften mit sich. Grüne Leitmärkte sollen „grüne Produkte“ zunehmend wettbewerbsfähig machen. Seit Ende Mai 2024 liegt ein Konzept des BMWK zur Schaffung von Leitmärkten für klimafreundlich hergestellte Grundstoffe vor.

Mit unserem Online-Seminar geben wir Ihnen einen Überblick über die neuen EU-Vorschriften zur Gestaltung von Produkten und Verpackungen und zeigen auf, wie Sie sich auf diese vorbereiten können. Des Weiteren diskutieren wir über das Konzept der grünen Leitmärkte und darüber, wie klimafreundliche Grundstoffe definiert werden sollen.

Programm und Referenten

TOP 1: Neue Europäische Ökodesign-Verordnung – Produkte sollen nachhaltiger werden 

Dr. Simon Meyer, Partner im Bereich Umweltrecht, 

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

TOP 2: Richtlinie über das Recht auf Reparatur: Reparaturanforderungen an Produkte

Dr. Benedikt Rohrßen, Rechtsanwalt, Partner, 

Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, München

TOP 3: Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle und Plastikverpackungssteuern: Neue Vorschriften rund um Verpackungen 

Richard J. Albert, Partner, 

EY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Leipzig

TOP 4: Grüne Leitmärkte: Labels für klimafreundliche Grundstoffe 

Stela Ivanova, Referat IVE2 „Marktrahmen zur Dekarbonisierung der Industrie, internationale Kooperation“, 

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin 

Das ausführliche Programm finden Sie >> hier

Zentrale Fragestellungen

  • Was ist Ziel der neuen Ökodesign-Verordnung? Wie grenzt sie sich zu anderen Regularien wie der Bauprodukteverordnung ab?
  • Welche Produkte fallen unter den Anwendungsbereich der Verordnung? Welche neuen Vorgaben bringt die Verordnung mit sich (z. B. Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren, digitaler Produktpass)? 
  • Welche Umweltaspekte sollen die neuen Ökodesign-Kriterien adressieren? 
  • Bis wann kommen die Produktverordnungen zur Konkretisierung der neuen Ökodesign-Anforderungen? Für welche Produktgruppen sollen die delegierten Rechtsakte vorrangig erarbeitet werden?
  • Was ist das Ziel der neuen Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren? Welche Wirtschaftsakteure und Waren fallen unter die Richtlinie? 
  • Was gilt es in puncto Gewährleistungsrechte zu beachten? Welche Anforderungen sollen an die Reparierbarkeit von Waren greifen? Wie können sich Unternehmen auf die neuen Vorgaben vorbereiten?
  • Welche neuen Pflichten, Zielvorgaben und Verbote wird die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle mit sich bringen? Auf welche Kennzeichnungs- und Informationspflichten müssen sich Unternehmen in puncto Verpackungen einstellen? Wie können sich Unternehmen hierfür wappnen?
  • Was müssen Unternehmen in puncto Plastikverpackungssteuern wissen?
  • Was sind grüne Leitmärkte? Welche Rolle spielen sie für die Transformation der Industrie? Wie ist der Status Quo?
  • Welche Definitionen sieht das BMWK-Leitmärkte-Konzept für klimafreundliche Grundstoffe vor? Welche Rolle spielen Kennzeichnungssysteme und Labels? Welche freiwilligen Labels gibt es bereits für Stahl, Zement & Beton?

Anmeldung

Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..

Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf dieser Seite oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!

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